AGB
FÜR DEN EVENTBEREICH

Allgemeine Geschäftsbedingungen Motiv Management Partner GmbH & Co. KG: Eventbereich

1. Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Auftragsbedingungen) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Auftragnehmers Motiv Management Partner GmbH & Co. KG (nachfolgend Auftragnehmer genannt), im Bereich Events / Event Projekt Management aller Art. Sich widersprechenden bzw. sich wechselseitig ausschließenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2
Sämtliche vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen im Bereich Events / Event Projekt Management werden basierend auf den vorliegenden AGB erbracht. Nutzt der Auftraggeber die Dienstleistungen bzw. erteilt er dem Auftragnehmer einen Auftrag erklärt er sich mit der Geltung dieser AGB einverstanden.


2. Vertragsgegenstand / Leistungsumfang

2.1
Sämtliche Einzelheiten des Auftrages wie Aufgabenstellung, Dauer, Honorar etc. werden in einem gesonderten schriftlichen Vertrag (Auftrag) geregelt. Gegenstand des Auftrages ist die gemäß Projektvorschlag von Auftragnehmer schriftlich fixierte Dienstleistung, nicht aber die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. An einseitige Veränderungen des Auftrags von Seiten des Auftraggebers ist der Auftragnehmer nicht gebunden. In diesem Falle werden die Konditionen, insb. die Preisvereinbarung neu verhandelt.

2.3
Der Auftragnehmer schließt sämtliche zur Ausführung des Auftrags notwendigen Verträge mit Dritten im eigenen Namen ab. Gegenüber Dritten, die vom Auftraggeber im Projektzusammenhang direkt beauftragt wurden, ist der Auftragnehmer weisungsberechtigt.


3. Leistungsstörung

3.1
Wird die Durchführung des Auftrags ganz oder teilweise aus Gründen vereitelt, welche der Auftraggeber zu vertreten hat, so bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Mögliche ersparte Aufwendungen des Auftragnehmers, welche sich aufgrund der Befreiung von der Leistung ergeben, rechnet der Auftragnehmer an. Bei witterungsabhängigen Veranstaltungen, z.B in Zelten oder unter freiem Himmel, trägt der Auftraggeber das Wetterrisiko. Darüber hinaus trägt der Auftraggeber das Risiko bei Ausfällen von Strom, Wasser und Heizung.

3.2
Die schuldhafte Nichterbringung der Leistung durch den Auftragnehmer lässt sämtliche Ansprüche entfallen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber die Verhinderung unverzüglich anzuzeigen und auf Anfrage schriftlich nachzuweisen.

3.3
Wird die Durchführung des Auftrags aufgrund von höherer Gewalt bzw. Gründen vereitelt, die keiner der Vertragspartner zu vertreten hat, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf den bereits fälligen Honoraranteil gem. Honorarvereinbarung.

3.4
Storno- und Rücktrittserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.


4. Kündigung

4.1
Der Auftraggeber ist berechtigt das Vertragsverhältnis jederzeit zu kündigen. Der Auftraggeber bleibt jedoch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages zur Zahlung des vereinbarten Honorars abzüglich der aufgrund vorzeitigen Beendigung des Vertrages eingesparten Aufwendungen verpflichtet.

4.2
Dem Auftragnehmer steht das Recht zur Kündigung insbesondere dann zu, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung die vereinbarte (Teil-) Honorarforderung nicht begleicht. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich der aufgrund vorzeitigen Beendigung des Vertrages eingesparten Aufwendungen.


5. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

5.1
Falls nicht anders vereinbart ist Auftragnehmer an die im Angebot genannten Preise für einen Zeitraum von 4 Wochen gebunden. Die Preise sind grundsätzlich Netto-Preise und gelten ab Sitz des Auftragnehmers und schließen Fracht, Verpackung, Versicherung und andere Versandkosten nicht ein. Die Leistungen des Auftragnehmers sind auch dann auftragsgemäß zu vergüten, wenn die von Auftragnehmer erstellten Werke nicht zur Verwendung kommen.

5.2
Reisekosten und Spesen werden gesondert abgerechnet, wobei soweit nichts anderes vereinbart wurde, Flüge in der Economy-Class und Bahnreisen in der 2. Klasse erfolgen. Fahrten mit dem PKW werden mit 0,51 €/km berechnet.

5.3
Veranstaltungsbedingte Aufwendungen, wie z.B. Energie-, Wasser- und Abfallkosten werden vom Auftraggeber übernommen. Ebenso gehen zu Lasten des Auftraggebers die aus der Durchführung der Veranstaltung entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte.

5.4
Alle anderen notwendigen Aufwendungen und Auslagen des Auftragnehmers die gem. des Auftrags nicht vom Auftragnehmer zu übernehmen sind, werden, wenn möglich nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftraggeber, gem. tatsächlich angefallenem Aufwand abgerechnet.

5.5
Die Abrechnung/Zahlungsziel erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Projektvorschlages/Auftrages, jedoch werden 2/3 der Rechnungsstellung bei Vertragsabschluß fällig. Die Restforderung ist 14 Tage nach Beendigung der Arbeiten bzw. Ende der Veranstaltung fällig. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen, es sei denn, dass geltendes Recht die gesetzliche Umsatzsteuer nicht vorsieht.

5.6
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8% -soweit Verbraucher involviert sind in Höhe von 5%- über dem Basiszinssatz sowie die gesetzlichen Mahngebühren zu verlangen. Der Auftragnehmer behält sich vor aus anderem Rechtsgrund höhere Zinsen geltend zu machen.


6. Nutzungsrechte/Urheberrechte

6.1
Alle durch Auftragnehmer erzeugten Ideen, Texte, Fotografien, Lichtbildwerke, Darstellungen, Konzeptionen, Zeichnungen, Karten, Tabellen, Pläne, Skizzen und Werke sind unabhängig von der Wahl des zur Verbreitung gewählten Mediums urheberrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum des Auftragnehmer.

6.2
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind ausdrücklich für den Auftraggeber erstellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung von Auftragnehmer reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.

6.3
Sollte eine Auftragserteilung an Auftragnehmer nicht erfolgen, so verpflichtet sich der Auftraggeber die bis dahin von Auftragnehmer erstellten und entwickelten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte, Layouts und andere Werke nicht zu verwenden.

6.4
Auftragnehmer ist berechtigt die Leistungen auf Bild- und Tonträgern jeglicher Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Bild- und Tonaufnahmen, sowie Reproduktionen hiervon, im Rahmen des gesetzlich zulässigen zur Eigenwerbung oder zu anderen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen.

6.5
Es ist beiden Vertragspartnern, dem Auftraggeber jedoch nur nach vorheriger Einwilligung/Unterrichtung durch/von Auftragnehmer, erlaubt Pressemitteilungen herauszugeben. Auftragnehmer ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber namentlich zu nennen.

6.6
Auftraggebervorschläge begründen ein Miturheberrecht nur nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung.


7. Haftung

7.1
Für Schäden an Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten des Auftragnehmers verursacht worden sind, haftet der Auftragnehmer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.

7.2
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch Besucher verursacht worden sind.

7.3
Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung oder bei schuldhafter Vertragsverletzung ist die Haftung des Auftragnehmers auf die Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.4
Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer von seiner Leistungspflicht frei.

7.5
Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Leistungen Dritter. Für den Fall, dass der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers Verträge mit Dritten abschließt, beschränkt sich die auftragsgemäße Tätigkeit auf die Auswahl des Dritten und den Abschluss des betreffenden Vertrags. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die Durchführung dieser Verträge zu überwachen.


8. Geheimhaltung

8.1
Die Vertragsparteien sichern sich im Rahmen der Auftragsabwicklung und der dabei gewonnenen Informationen Vertraulichkeit zu. Insbesondere verpflichtete sich der Auftraggeber Dritten keinerlei Auskunft über das vereinbarte Honorar zu geben.


9. Schlussbestimmungen

9.1
Sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2
Ausschließlicher Gerichtstand für alle Streitigkeiten, welche aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen mittelbar oder unmittelbar resultieren, ist Augsburg.

9.3
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Mündliche Abreden gelten als nicht getroffen.

9.4
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.


Stand Januar 2004