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Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Seminare, Trainings, Workshops und Coachings der Motiv Management Partner GmbH & Co. KG, Ramsbergstraße 19, 86156 Augsburg (im folgenden MMP genannt).
1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1.1
Der Auftraggeber meldet den/die Teilnehmer/innen oder die Gruppe zu dem vereinbarten Seminar und Termin schriftlich und verbindlich an.
1.2
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Berücksichtigung der im Seminarprogramm von MMP genannten Teilnehmerbegrenzungen bearbeitet. Der Vertrag kommt mit Eingang der verbindlichen Bestätigung von MMP beim Auftraggeber zustande.
2. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
2.1
Die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Training/einen Workshop ist im jeweils gültigen offenen Seminar-Programm von MMP aufgeführt oder separat angeboten worden. Dabei genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2
Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der Teilnahme, die speziell im individuellen Angebot oder Seminarplan von MMP zu jedem Seminar/Training/Workshop beschriebenen Leistungen. Nicht eingeschlossen sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
2.3
Das Seminarprogramm gilt jeweils für den genannten Zeitraum. Wird vor Seminarbeginn eine neue Preisliste herausgegeben, werden Preissenkungen an den Vertragspartner weitergegeben.
2.4
Der Preis für ein Seminar/Training/einen Workshop ist vom Auftraggeber vor der Durchführung zu bezahlen. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.5
Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich alle Angebote zuzüglich Spesen, Fahrtkosten und Unterbringung der/des Seminarleiters. Spesen (Verpflegungsmehraufwand) werden nach der Pauschaltabelle für Reisekosten berechnet. Für Anfahrtskosten stellen MMP in einem Radius von 100 km um Augsburg eine Anfahrtspauschale von 105,-- Euro, bei größerer Entfernung 0,51 Euro + MwSt. pro km ab und bis Augsburg, in Rechnung.
Übernachtungskosten werden laut Beleg verrechnet.
3. Rücktritt/Stornierung
3.1
Storniert der Auftraggeber das Seminar/Training/den Workshop weniger als 20 Arbeitstage (Mo. Fr.) vor einem angemeldeten und von MMP bestätigten Termin oder erscheint ein/e Teilnehmer/in zu dem bestätigten Seminar/Training/dem Workshop nicht, so wird die vertraglich geschuldete Teilnahmegebühr gleichwohl zur Zahlung fällig.
3.2
Storniert der Auftraggeber das Seminar/Training/den Workshop 20 oder mehr Arbeitstage (Mo. Fr.) vor einem angemeldeten und von MMP bestätigten Termin (gilt nicht für bereits verschobene Termine), so werden nur 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Erfolgt mehr als 40 Werktage vor dem ursprünglichen Seminartermin eine von beiden Vertragsseiten bestätigte Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen keine Stornierungskosten an
3.3
MMP behält sich eine Absage eines Seminars/Trainings/Workshops, z. B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor. In jedem Fall ist MMP bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Seminars wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von MMP, deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3.4
Storno- und Rücktrittserklärungen sowie Terminverschiebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
4. Nutzungsrechte/Urheberrechte
4.1
Die Arbeitsunterlagen von MMP sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von MMP- reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. MMP stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv MMP-Seminarteilnehmern zur Verfügung.
4.2
Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder auch nur aus den Seminarräumen zu entfernen. Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich zugehöriger Dokumentationen.
5. Haftung
5.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet MMP für alle direkt darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
5.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MMP nur, wenn MMP hierdurch mit Leistung in Verzug geraten ist, wenn Leistung unmöglich geworden ist oder wenn MMP eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet MMP für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Einzelvertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung der Höhe nach den allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wie der Verhältnismäßigkeit zwischen Höhe der einzelvertraglichen Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
5.3
Von dieser allgemeinen Haftungserklärung bezüglich der Haftung bei Personenschäden ausgenommen, bleiben die Seminare mit Outdoor-, Event- und Aktionsprogrammteilen und Seminare bei denen die vor Seminarbeginn ausgehändigten Haftungserklärungen unterschriebenen wurden.
6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
6.1
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen ist auf das Vertragsverhältnis nur deutsches Recht anwendbar.
6.2
Erfüllungsort für die Leistungen von MMP, sowie die Zahlungen an MMP, ist deren Gerichtssitz.
6.3
Gerichtsstand für alle Klagen gegen MMP ist Augsburg. Für Klagen von MMP gegen den Auftraggeber ist Augsburg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt MMP aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in Anspruch und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann MMP abweichend von Satz 2 das Gericht des Erfüllungsortes (Ziff. 6.2) oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nichtkaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
6.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
6.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Stand 15.10.05
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